Was mache ich als Kunde ab 2013??
Sie als Kunde haben ja ab 2013 erstmals die freie Wahl einen zugelassenen Schornsteinfegermeister zu wählen.
Ich hoffe natürlich, das Sie bisher zufrieden waren und mich weiterhin mit den Arbeiten beauftragen.
Dann werde ich mich wie bisher um die Terminierung und Erledigung der vorgeschriebenen Arbeiten kümmern.
Wenn Sie aber vorhaben zu wechseln, so müssen Sie die Zeitfenster aus dem Feuerstättenbescheid einhalten und mir dann fristgerecht die Erledigung der Arbeiten mit einem Formular nachweisen. Dieses Formular muss von dem jeweiligen anderen zugelassenen Schornsteinfegermeister bestätigt werden.
Für das kontrollieren des Formulares, bekomme ich dann eine Gebühr, wobei die Höhe aber noch nicht feststeht.
Eine Pflichtaufgabe von mir bei Ihnen bleibt die Feuerstättenschau und das ausstellen des Feuerstättenbescheides alle 3,5 Jahre. Dies darf nur der Kehrbezirksinhaber ausführen.
Dies gilt auch für Abnahmen von neu errichteten Feuerstätten und Schornsteinen in Neu-und Altbauten.
Kunden die bisher nicht in meinem Kehrbezirk wohnen, können natürlich auch zu mir wechseln, wobei ich aber ausserhalb meines Kehrbezirks nicht die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid ausführen darf. Dies obliegt weiterhin immer dem Kehrbezirksinhaber.
Und wenn ich mich als Kunde gar nicht melde?? Merkt Herr Buck das vielleicht gar nicht??
Doch, ich würde das merken und wenn ich von Ihnen nichts höre, geht 14 Tage nach verstreichen der Frist aus dem Feuerstättenbescheid eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Die wird Sie dann auffordern die Arbeiten schnellstmöglich auszuführen und erlässt dazu einen Zweitbescheid. Wenn wieder nichts geschieht, so wird das Ordnungsamt eine Ersatzvornahme veranlassen, d.h. ich als Kehrbezirksinhaber muss dann die Arbeiten verrichten. Die Kosten holt sich die Ordnungsbehörde von Ihnen und ich bekomme mein Geld dann vom Ordnungsamt. Soviel zum Thema Entbürokratisierung!!!
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