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Feuerstättenbescheid

Jan 09 2011 Published by under Allgemein

Bis Ende 2012 muss jeder Kunde von mir den sogenannten Feuerstättenbescheid erhalten. In diesem Bescheid, der sich über drei Seiten erstreckt, wird Ihnen als meinem Kunden mitgeteilt, welche Arbeiten und in welchem Rhythmus diese bei Ihnen ausgeführt werden müssen. Diese Zeitangaben gebe ich nicht willkürlich vor, sondern so wie ich die Arbeiten auch bisher ausgeführt habe. Dieser Bescheid ist übrigens keine Idee der Schornsteinfeger, sondern wir wurden vom Bundeswirtschaftsministerium durch das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz  dazu gezwungen.
Meinen Kehrbezirk habe ich übrigens noch bis Ende 2014. Dann muss ich mich neu bewerben. Es werden die Bezirke dann Europaweit ausgeschrieben und dann immer nur für sieben Jahre vergeben. In diesem Zeitraum wird der Feuerstättenbescheid dann zwei mal vergeben, d.h. alle dreieinhalb Jahre. Dieser Bescheid ist leider kostenpflichtig was auch nicht meine Idee war.

Für Sie als meinen Kunden bedeutet dies, dass Sie ab 2013 (dann fällt das Schornsteinfegermonopol) nicht mehr wie jetzt an mich gebunden sind. Ich hoffe natürlich, dass mir die meisten Kunden erhalten bleiben, aber letztendlich liegt die Entscheidung bei Ihnen. Wenn Sie allerdings einen anderen zugelassenen Schornsteinfegermeister mit den anfallenden Arbeiten betreuen, müssen sie mir, da ich ja bis 2014 der Bevollmächtigte Schornsteinfegermeister bleibe, die ausgeführten Daten der Erledigung der  Arbeiten, sowie der dabei ewentuel ermittelten Messwerte per Formblatt zusenden. Ich muss dann diese Daten verwalten um für die Behörde sicherzustellen, dass alle Betreiber von Feuerstätten ihren Pflichten nachkommen. Die Zeiträume des Feuerstättenbescheides sind dabei einzuhalten. Dafür sind ab 2013 Sie als Kunde verantwortlich. Ebenfalls neu ab 2013 wird sein, dass Sie sich selbst um die fristgerechte Erledigung der Arbeiten kümmern müssen. Der Staat möchte durch dieses Gesetz mehr Eigenverantwortung beim Kunden haben. Übrigens sollte durch dieses Gesetz alles einfacher werden unter der Rubrik Entbürokratisierung! Ich gebe dazu lieber keinen Kommentar ab.

Wenn Sie mich weiterhin mit den Aufgaben betreuen dann brauchen sie das oben aufgeführte nicht zu beachten, da ich dann alles für Sie erledige. Ich melde mich z.b. bei den Messungen weiterhin per Karte bei Ihnen an. 2013 wird dadurch nicht nur für Sie neu, sondern auch für mich, da ich nicht weiss, wer als Kunde bei mir bleibt und wer nicht. Ab dann kann ich allerdings auch ausserhalb meines Kehrbezirkes arbeiten.

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